Sie haben das Sicherheitsdatenblatt dabei — das ist schon mal gut. Aber der Prüfer schaut auf das Ausstellungsdatum: 2021. Er macht sich eine Notiz. Denn gemäß REACH-Verordnung und GefStoffV müssen Sicherheitsdatenblätter regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden. Spätestens alle 3 Jahre sollte eine Revision des Sicherheitsdatenblatt beim Hersteller angefordert werden.
„Ein veraltetes Sicherheitsdatenblatt ist nicht einfach ein formaler Fehler — es kann in der Klassifizierung von Gefahren und den empfohlenen Schutzmaßnahmen von der aktuellen Rechtslage abweichen."
Was die Rechtslage konkret sagt
Artikel 31 der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure, Sicherheitsdatenblatt auf aktuellem Stand zu halten und Abnehmer über Änderungen zu informieren. Als Arbeitgeber sind Sie nach § 6 GefStoffV verpflichtet, nur aktuelle Sicherheitsdatenblatt im Umlauf zu haben. Das bedeutet in der Praxis:
- Bei Neueinstufungen durch CLP-Verordnung muss das Sicherheitsdatenblatt sofort aktualisiert werden
- Bei Änderungen der Grenzwerte (z. B. neuer AGW) muss das Sicherheitsdatenblatt ebenfalls aktualisiert werden
- Bei unverändertem Produkt: Spätestens alle 3 Jahre Revision beim Hersteller anfragen
Welche Konsequenzen ein veraltetes Sicherheitsdatenblatt hat
Bei einer BG-Begehung oder Kontrolle der Gewerbeaufsicht sind veraltete Sicherheitsdatenblatt ein direkter Bußgeldtatbestand. Die Bußgelder orientieren sich an der Zahl der betroffenen Stoffe und der Schwere des Verstosses — in der Praxis können schon wenige veraltete Sicherheitsdatenblatt zu Bußgeldern im vierstelligen Bereich führen. Gravierender ist die zivilrechtliche Konsequenz: Wenn ein Mitarbeiter zu Schaden kommt, weil das Sicherheitsdatenblatt falsche Schutzhinweise enthielt, haften Sie persönlich für den Schaden.
Das unsichtbare Problem: Sie merken es nicht
Das Tückische an veralteten Sicherheitsdatenblättern: Sie sehen genauso aus wie aktuelle. Niemand läuft durch Ihre Werkstatt und ruft: „Achtung, das Sicherheitsdatenblatt für Produkt X ist jetzt veraltet!" Die Pflicht zur aktiven Kontrolle liegt beim Arbeitgeber — bei Ihnen.
Wer das manuell überwacht, braucht eine Tabelle mit Ausstellungsdaten jedes Sicherheitsdatenblatt, einem Wiedervorlagetermin für jede Revision und die Zeit, diese Tabelle auch wirklich zu pflegen. Die Realität sieht anders aus.
Automatische Warnungen statt manuelle Tabellen
Gefahrstoff-QR überwacht das Ausstellungsdatum jedes hinterlegten Sicherheitsdatenblatt automatisch. 90 Tage vor Ablauf der 3-Jahres-Frist erhalten Sie eine E-Mail-Warnung — mit dem Namen des Stoffs, dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt-Datum und dem direkten Link zum Eintrag. Sie fordern das aktuelle Sicherheitsdatenblatt beim Hersteller an, laden es hoch, und das System bestätigt die Aktualisierung mit Zeitstempel. Revisionssicher, nachvollziehbar, entspannt.
Nie wieder ein abgelaufenes Sicherheitsdatenblatt übersehen.
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