Die großen Klassiker — Dispersionsfarben, Lösungsmittel, Grundierungen — sind in den meisten Malerverzeichnissen drin. Aber in jeder zweiten Betriebsprüfung stolpern Prüfer über dieselben Kandidaten: Produkte, die täglich eingesetzt werden, aber niemand hat sie eingetragen. Prüfen Sie Ihr Lager mit dieser Liste.

„Nicht wissentliche Lücken im Gefahrstoffverzeichnis sind genauso bußgeldbewehrt wie absichtliche. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

1. Kaschier- und Klebstoffe (lösungsmittelhaltig)

Tapetenkleister: harmlos. Der lösungsmittelhaltige Kaschierkleber für Systemböden oder Vinyltapeten: definitiv nicht. Viele Betriebe führen Letzteren nicht im Verzeichnis, weil er „kein Farbe" ist. Rechtlich ist er aber ein Gefahrstoff, wenn er H-Sätze auf dem Gebinde trägt — und die meisten tun das.

2. Silikonabdichtungen und -fugen

Nicht jedes Silikon ist harmlos. Essigsäure-härtende Silikone setzen beim Aushärten Essigsäuredämpfe frei, die in schlecht belüfteten Räumen die Atemgrenzwerte übersteigen können. Neutrale Silikone mit isocyanatbasierten Härterzusätzen tragen sogar KMR-relevante Inhaltsstoffe. Das muss ins Verzeichnis — mit gültigem SDB.

3. Reinigungsmittel für Werkzeuge und Unterlagen

Pinselreiniger, Walzenreiniger, Silikon-Entferner: Diese Produkte stehen in der Garage oder im Transporter — und in keinem Gefahrstoffverzeichnis. Die Begründung: „Die verwenden wir doch nur kurz." § 6 GefStoffV kennt keine Ausnahme für kurze Verwendungsdauer.

4. Altlacken-Proben und Analysematerialien

Bleihaltige Altanstriche: Sobald Ihr Mitarbeiter Proben zur Analyse nimmt oder Altanstriche abschleift ohne den Stoff zu kennen, gilt das Material bis zur Analyse als potentiell bleihaltiger Gefahrstoff und muss entsprechend behandelt und dokumentiert werden. Viele Betriebe übersehen diesen temporären Status.

5. Druckgasbehälter (Sprays, Aerosole)

Kontaktkleber im Spraydosen-Format, Markiersprays, Druckluft für Reinigungsarbeiten: Alle Aerosole mit Gefahrenkennzeichnung sind meldepflichtig. Vor allem Sprays mit organischen Lösungsmitteln als Treibmittel werden systematisch unterschätzt.

Kurzcheck für Ihr Lager: Gehen Sie durch jedes Regal und jeden Transporter. Wenn ein Gebinde ein Gefahrenpiktogramm trägt — Flamme, Totenkopf, Ausrufezeichen oder Ätzzeichen — gehört es ins Verzeichnis. Punkt.

So legen Sie fehlende Stoffe in 2 Minuten nach

Mit Gefahrstoff-QR suchen Sie den Handelsnamen, und das System zieht das aktuelle SDB automatisch. Sie bestätigen, drucken den QR-Code aus, kleben ihn ans Gebinde — fertig. Das Verzeichnis ist vollständig, der QR-Code am Ort des Geschehens, und Sie schlafen ruhiger.

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