Die großen Klassiker — Dispersionsfarben, Lösungsmittel, Grundierungen — sind in den meisten Malerverzeichnissen drin. Aber in jeder zweiten Betriebsprüfung stolpern Prüfer über dieselben Kandidaten: Produkte, die täglich eingesetzt werden, aber niemand hat sie eingetragen. Prüfen Sie Ihr Lager mit dieser Liste.
„Nicht wissentliche Lücken im Gefahrstoffverzeichnis sind genauso bußgeldbewehrt wie absichtliche. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
1. Kaschier- und Klebstoffe (lösungsmittelhaltig)
Tapetenkleister: harmlos. Der lösungsmittelhaltige Kaschierkleber für Systemböden oder Vinyltapeten: definitiv nicht. Viele Betriebe führen Letzteren nicht im Verzeichnis, weil er „kein Farbe" ist. Rechtlich ist er aber ein Gefahrstoff, wenn er H-Sätze auf dem Gebinde trägt — und die meisten tun das.
2. Silikonabdichtungen und -fugen
Nicht jedes Silikon ist harmlos. Essigsäure-härtende Silikone setzen beim Aushärten Essigsäuredämpfe frei, die in schlecht belüfteten Räumen die Atemgrenzwerte übersteigen können. Neutrale Silikone mit isocyanatbasierten Härterzusätzen tragen sogar KMR-relevante Inhaltsstoffe. Das muss ins Verzeichnis — mit gültigem SDB.